Alle Mitglieder der Oberallmeindkorporation Schwyz, welche in der Gemeinde Arth Wohnsitz haben, sind automatisch auch Bürger der Oberallmeind-Genossame Arth. Per 1. April 2024 sind bei der Genossame Arth 1’673 Bürgerinnen und Bürger registriert.
Die Bürgerinnen und Bürger haben an der jährlichen Genossengemeinde-Versammlung das Mitbestimmungsrecht. Weiter können die Mitglieder jeweils vom finanziellen Erfolg profitieren und im Dezember den Nutzen in Form einer Barauszahlung abholen. Zudem darf sich jeder Oberällmiger mit Stolz als Mitbesitzer des umfangreichen Eigentums bezeichnen.
Die Anmeldung muss schriftlich jeweils bis 31. März erfolgen. Die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft sowie das Anmeldeformular können Sie bei der Oberallmeindkorporation Schwyz beziehen.
Samstag, 14. Dezember 2024, 13:30 – 17:00 Uhr
Nutzenauszahlung
Dienstag, 25. März 2025, 19:30 Uhr
Genossengemeinde 2025